Als Aufarbeitung (Refurbishment)1 werden Maßnahmen bezeichnet, die an einem Gegenstand – sei es Abfall oder ein Produkt – durchgeführt werden, um diesen vorzubereiten, zu reinigen, zu prüfen, zu warten und gegebenenfalls zu reparieren. Ziel ist die Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit oder Funktionalität im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs und des Leistungsumfangs, wie sie ursprünglich bei der Konstruktion und zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens vorgesehen waren.
Als Wiederaufarbeitung (Remanufacturing)1 wird ein Prozess bezeichnet, bei dem aus Gegenständen (Produkten oder Bauteilen) ein neues Produkt hergestellt wird, wobei mindestens eine Änderung vorgenommen wird, die sich wesentlich auf die Sicherheit, die Leistung, den Verwendungszweck oder die Art des Produkts auswirkt.
1 Basierend auf der Definition in der Verordnung zur Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung nachhaltiger Produkte (Ökodesign-Verordnung). Die Definitionen werden im HP-Standard für die externe Wiederverwendung sowie im „Circularity Accounting Manual“ verwendet.