Offene Kommunikation ist ein wichtiger Teil unserer Unternehmenskultur. Jeder muss die Möglichkeit haben, jegliche Bedenken ohne Angst vor Vergeltungsmaßnahmen über eine bevorzugte Kommunikationsmethode zu melden. Wir bieten Mitarbeitern und anderen Stakeholdern wie Geschäftspartnern und Kunden mehrere Kanäle, über die sie Fragen stellen oder Bedenken an HP melden können. Wir informieren Stakeholder auch über die HP Programme zu bestimmten Menschenrechtsfragen wie der Bekämpfung von Zwangsarbeit und Menschenhandel. Wenn es ein Anliegen oder ein Problem im Zusammenhang mit den Menschenrechten gibt, wird dies sofort über unser Büro für Ethik und Compliance eskaliert. Darüber hinaus hat HP 2017 einen Menschenrechtsrat eingerichtet, um die Sorgfaltspflichten zu koordinieren und das Risiko auf strategischer Ebene zu mindern. 


Zu unseren Meldemöglichkeiten gehören E-Mail, ein internes Online-Formular, eine weltweite gebührenfreie 24-Stunden-Hotline mit Übersetzung, Post oder persönliche Vorsprache. Dolmetscher stehen zur Verfügung und Anrufer können anonym bleiben, außer in lokalen Gerichtsbarkeiten, in denen anonyme Meldungen verboten sind. 


Online-Webformular

Telefon: 800-461-9330 (USA). Eine Liste der inländischen Telefonleitungen finden Sie im Dropdown-Menü „Rufen Sie uns an“ unter diesem Link


E-Mail: corporate.compliance@hp.com
HP Inc. Ethics and Compliance Office
1501 Page Mill Road, Palo Alto, CA 94304-1112 Vereinigte Staaten von Amerika 


Darüber hinaus umfassen alle unsere Lieferantenaudits eine Überprüfung der Kommunikationsprozesse mit den Arbeitnehmern, und die Arbeitnehmer werden gefragt, ob sie den Beschwerdemechanismus genutzt haben oder das Gefühl haben, dass sie ihn nutzen können, ohne Vergeltungsmaßnahmen befürchten zu müssen.  


 In Abschnitt 8 unseres Standards für ausländische Wanderarbeitnehmer heißt es dazu: 

• Die Lieferanten müssen über wirksame, vertrauliche Beschwerdemechanismen verfügen, die in der Muttersprache der ausländischen Wanderarbeitnehmer zur Verfügung stehen, und sicherstellen, dass die Arbeitnehmer Beschwerden ohne Einschüchterung oder Angst vor Vergeltungsmaßnahmen vorbringen können. Solche Mechanismen sollten auch die Möglichkeit bieten, Beschwerden auf Wunsch anonym zu melden, sofern dies nicht gesetzlich eingeschränkt ist. 

• Die Lieferanten müssen über Verfahren verfügen, mit denen sie auf Beschwerden reagieren und diese umgehend bearbeiten können. Über die Beilegung von Beschwerden wird den Arbeitnehmern Bericht erstattet. Arbeitnehmer, die mit der Lösung einer Beschwerde nicht einverstanden sind, erhalten die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Einspruch zu erheben. Es dürfen keine Vergeltungsmaßnahmen gegen ausländische Wanderarbeitnehmer ergriffen werden, die in gutem Glauben Missstände melden.